ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Vertragsschluss

1.1.1.      Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge im Rahmen der MünchenYogaConference zwischen der POP UP YOGA GbR (Unternehmen) und ihren Kunden, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde. Als Kunden gelten all diejenigen Personen, die von dem Unternehmen die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Kurs- und Veranstaltungsangebotes im Sinne von Ziffer 2. erwerben bzw. erworben haben (Kunden).

1.1.2.      Vertragsschluss und Buchung
Verträge zwischen dem Unternehmen und den Kunden kommen durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zu Stande. Die Anmeldung zu bzw. die Buchung des durch das Unternehmen angebotenen Programms (Veranstaltungen) stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB dar, wobei die Anmeldung/Buchung über die Sportmarktplattform fyndery (https://www.fyndery.de) oder vor Ort erfolgen kann. Die Annahme durch das Unternehmen erfolgt durch den Versand einer Anmelde- bzw. Zahlungsbestätigung per E-Mail (ggf. durch Eversports) bzw. Vertragsunterschrift.
Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist der Kunde erst nach Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrags berechtigt, sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde.

2. Kurs- und Veranstaltungsangebot

2.1.        Umfang und Durchführung des Kurs- und Veranstaltungsangebots
Das Unternehmen bietet im Rahmen der MünchenYogaConference ein breites Programm aus Yogastunden, Workshops, Vorträgen, Markt, Konzerte, etc. an (insgesamt Kurs- und Veranstaltungsangebot). Zur Durchführung des Kurs- und Veranstaltungsangebots unterhält das Unternehmen keine eigenen Räumlichkeiten, sondern führt diese in den Räumlichkeiten des Le Méridien Munich durch.

2.2.        Änderungen des Kurs- und Veranstaltungsangebotes
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen im Hinblick auf das Kurs- und Veranstaltungsangebot vorzunehmen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl für einzelne Veranstaltungen behält sich das Unternehmen das Recht vor, die betroffenen Veranstaltungen nicht durchzuführen oder zu ändern. Betroffene Kunden werden in einem solchen Fall über etwaige Änderungen per E-Mail informiert. In diesem Fall wird das Unternehmen in Abstimmung mit den betroffenen Kunden eine kostenlose Ersatzbuchung für eine entsprechende alternative Veranstaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Bereits bezahlte Gebühren werden im Falle einer Ersatzbuchung verrechnet. Sollte ein Ersatztermin von den betroffenen Kunden nicht gewünscht sein, werden die entrichteten Gebühren rückerstattet.

2.3.        Tickets
Das Unternehmen bietet zur Buchung des Kurs- und Veranstaltungsangebots im Rahmen der MünchenYogaConference Gesamttickets sowie Tagestickets an. Diese werden vorab bei Anmeldung erworben und sind dann ausschließlich für das jeweilige Event bzw. den jeweiligen Tag gültig.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

3.1.        Preise
Teilnahmepreise und Gebühren sowie Informationen und Einzelheiten zur Buchung des Kurs- und Veranstaltungsangebotes ergeben sich aus den jeweiligen Infos, die über die Website www.muenchenyogaconference.com sowie über die entsprechenden Social Media Kanäle des Unternehmens sowie dasEversports-Buchungstool verfügbar sind.

3.2.        Fälligkeit der Gebühren
Sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde, sind Teilnahmepreise und Gebühren sofort mit Vertragsschluss fällig.

3.3.        Bezahlung
Die Bezahlung der in Rechnung gestellten Teilnahmepreise oder Gebühren kann per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Unternehmens  oder vor Ort in bar oder Gutschein erfolgen. Im Falle einer Online-Buchung über Eversports ist eine Bezahlung mittels Online-Zahlsystemen (z.B. PayPal, Sofortüberweisung etc.) oder per Kreditkarte möglich.

3.4.        Rabatte / Werbeaktionen
Aktionsangebote sind auf den jeweils angegebenen Zeitraum beschränkt. Werbegutscheine können nur bei Einreichung des Originals anerkannt werden. Rabatte aus Werbeaktionen können nicht addiert werden.

4. Nichtteilnahme, Stornierung

4.1.        Abbruch, Versäumnis, Nichtteilnahme
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Abbruchs, des Versäumnis oder der anderweitigen Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises oder Teilen davon ausgeschlossen ist.

4.2.        Stornierungen, Umbuchungen
Stornierungen und Umbuchungen sind wie auch bei Konzerttickets oder ähnlichem leider nicht möglich. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests.
Eine Übertragung des Tickets auf Dritte ist dafür möglich. In diesem Fall ist uns vorab der Name der Dritten Person per Email mitzuteilen.

5. Haftung

5.1. Eine Schadensersatzhaftung des Unternehmens, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur, wenn der Schaden
·  auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist; oder
·      durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht bzw. deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf, verursacht wurde.

5.2.        Im Übrigen ist eine Haftung des Unternehmens auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

5.3.        Haftet das Unternehmen gemäß Ziffer 5.1(b) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen das Unternehmen bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

5.4.        Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht.

5.5.        Kunden wird geraten, keine Sach- oder Wertgegenstände mit in die Veranstaltungsräume zu bringen. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für deren Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände.

5.6.        Die Teilnahme am Kurs- und Veranstaltungsprogramm erfolgt auf eigene Verantwortung. Eine Teilnahme an dem Kurs- und Veranstaltungsangebot darf nur erfolgen, wenn keine gesundheitlichen Gesichtspunkte gegen eine Teilnahme sprechen. Im eigenen Interesse empfiehlt das Unternehmen ihren Kunden, dass diese deren Teilnahmeabsicht insbesondere bei speziellen gesundheitlichen Problemen wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, etc., vor der Teilnahme an Veranstaltungen des Unternehmens mit einem Arzt besprechen und bei Anmeldung sowie im Falle der Teilnahme an einer Veranstaltung den Lehrer vor Veranstaltungsbeginn auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen hinweisen.

6. Urheberrechte

6.1.        Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht bzw. die ausschließlichen Nutzungsrechte sämtlicher Veröffentlichungen bei dem Unternehmen liegen und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt ist bzw. ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch das Unternehmen bedarf.

6.2.        Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer pauschalen Vertragsstrafe von EUR 5.000,00 geahndet. Weiterreichende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.

 
7. Foto-Policy

Mit der Teilnahme am Kurs- und Veranstaltungsprogramm erklären sich die Kunden ausdrücklich damit einverstanden, dass das ggf. dabei entstehende Bild- und/oder Filmmaterial zu Kommunikationszwecken aller Art, insbesondere zu Werbe- und/oder PR-Zwecken (Facebook, etc.) in audiovisuellen- bzw. Printmedien zeitlich und räumlich unbegrenzt ohne Vergütung genutzt werden darf. Sollte der Kunde das nicht wünschen, ist dies dem Unternehmen zu Beginn der entsprechenden Veranstaltung bitte mitzuteilen.

8. Datenschutz

Das Unternehmen erhebt, übermittelt, verarbeitet und speichert die die jeweiligen Verträge betreffenden personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Begründung, Ausführung und Abwicklung des Vertragsschlusses erforderlich und das Unternehmen zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

9. Schlussbestimmungen

9.1.        Erfüllungsort für das Kurs- und Veranstaltungsangebot im Rahmen der MünchenYogaConference ist München.

9.2.        Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist München. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.

9.3.        Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.4.        Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.